
Schulungspflicht zur Verarbeitung von PUR Klebstoffen

Eine neue gesetzliche Regel wurde verabschiedet
Am 04. August 2020 wurde eine neue Beschränkungsregelung für Diisocyanate mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% beschlossen. Das Ziel ist es, mögliche, durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Sicherheitsschulungen zu verhindern.
Eine sichere Zukunft für Polyurethan-Produkte
Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen.
Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?
- Schulung im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten Ihrer Mitarbeiter bis zum 24. August 2023
- Fachhändler müssen die Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten weitergeben
- Verarbeiter müssen vom Arbeitgeber geschult werden
– Schulung durch geschultes Personal oder online über FEICA
– Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden
- Schulung für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von >0,1%
- Dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich
- Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte
Betroffene Produkte aus unserem Standardsortiment:
Online-Schulungsangebot der ISOPA – European Diisocyanates and Polyols Producers Association