Schulungspflicht zur Verarbeitung von PUR Klebstoffen

Eine neue gesetzliche Regel wurde verabschiedet

Am 04. August 2020 wurde eine neue Beschränkungsregelung für Diisocyanate mit einem Rest-Monomergehalt > 0,1% beschlossen. Das Ziel ist es, mögliche, durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen durch Sicherheitsschulungen zu verhindern.

 

Eine sichere Zukunft für Polyurethan-Produkte

Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung von PU-Schäumen und PU-Klebstoffen eine angemessene Schulung erfolgen.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?

  • Schulung im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten Ihrer Mitarbeiter bis zum 24. August 2023
  • Fachhändler müssen die Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten weitergeben
  • Verarbeiter müssen vom Arbeitgeber geschult werden
    – Schulung durch geschultes Personal oder online über FEICA
    – Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden
  • Schulung für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von >0,1%
  • Dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich
  • Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte

Betroffene Produkte aus unserem Standardsortiment:

Zur Produktübersicht

Online-Schulungsangebot der ISOPA – European Diisocyanates and Polyols Producers Association

Hier geht es zum Schulungsangebot