EUTR

Die Europäische Holzhandelsverordnung

Gemäß der EUTR ist es verboten, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen. Die Verordnung gilt für Holz- und Holzerzeugnisse, die erstmals auf den EU-Markt gebracht werden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die EU-Marktteilnehmer sowie
die Händler.

Die wichtigsten Pflichten sind:

EU-Marktteilnehmer

d. h. diejenigen, die Holzerzeugnisse erstmalig in die EU einführen, unterliegen der sogenannten „Sorgfaltspflichtregelung“.
Diese beruht auf:
• Zugang zu Informationen
• Risikobewertung
• Risikominderungsverfahren

Händler

d. h. diejenigen, die Holz und Holzerzeugnisse kaufen bzw. verkaufen, die bereits aufdem Markt sind, müssen Informationen über Lieferanten und Kunden mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Warum muss illegaler Holzeinschlag bekämpft werden?

Illegaler Holzeinschlag
… trägt zu Entwaldung, Klimawandel und Verlust an Biodiversität bei
… führt zu Ertragsverlusten und untergräbt die Bemühungen der Anbieter
… verursacht Konflikte um Landrechte und Ressourcen und führt zu          Entmachtung lokaler Gemeinschaften.

Welche Produkte sind betroffen?

Holz und Holzerzeugnisse, welche in der EU hergestellt oder aus Drittländern eingeführt werden.

Welche Produkte sind nicht betroffen?

• Wiederverwertete Produkte
• Bedrucktes Papier wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
• Verpackungsmaterial, das ausschließlich zum Stützen, zum Schutz oder zum Tragen eines anderen Produktes verwendet wird
• Bestimmte Bambus- und Rattanprodukte

Wie sieht es mit Flegt-Lizenzen bzw.Cites-Genehmigungen aus?

Ist das Holz bzw. sind Holzerzeugnisse mit einer gültigen FLEGT-Lizenz oder CITES- Genehmigung versehen, entspricht dies den Vorschriften der Verordnung.

Wie wird die Rechtsvorschrift umgesetzt?

Der Gesetzgeber jedes Landes legt Sanktionen fest, um die Einhaltung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die EUTR keine Zollmaßnahme, somit werden die Importe nicht an der Grenze kontrolliert. Durch diese Verordnung der EU sind also zukünftig Endverbraucher sowie Verarbeiter (Tischler, Zimmerer, Bodenleger) sicher, kein Holz aus bedenklicher Herkunft zu erhalten.


EUTR

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