Wie kann die Realisierung einer personalisierten
Behaglichkeit unterstützt werden?
Vorab werden vom Planer die Bedürfnisse der Bauherrn erhoben, um z.B. deren Traumhaus zu verwirklichen. In der Wohnpsychologie gibt es Ansätze, die uns dabei unterstützen, eine individuelle Behaglichkeit zu erreichen. Dabei wird eine Unterscheidung in Wohntypen vorgenommen. Jedem Typus werden dabei besondere Bedürfnisse und Ansprüche in Bezug auf seine Wohlfühlräume zugeschrieben. Daraus entwickeln sich die Positionierung des Gebäudes, seine Orientierung, Grundrissgestaltung, Wahl der Bauweise und der verwendeten Materialien.
Was hat sich aktuell bei der Gesetzgebung bzgl.
Behaglichkeit im Wohnbereich getan?
Landesgesetz vom 05. Dezember 2012, Nr. 2
Bestimmungen zur Lärmbelastung
Dieses Gesetz legt Regeln für den Schutz vor Lärmbelastung der Umwelt und des Wohnbereichs fest, wie vom Gesetz vom 26. Oktober 1995, Nr. 447, „Legge quadro sull’inquinamento acustico” (Rahmengesetz über die Lärmbelastung) vorgesehen; es verfolgt dabei das Ziel, die Lebensqualität zu erhöhen und die menschliche Gesundheit zu schützen. Dieses Gesetz legt Maßnahmen zur Prävention und Verminderung der Lärmbelastung und zur Sanierung von lärmbelasteten Gebieten sowie Kriterien fest, auf deren Basis die Gemeinden ihr Gebiet in Bezug auf die Lärmbelastung klassifizieren.
Landesgesetz vom 24. Dezember 1975, Nr. 55
Bestimmungen auf den Sachgebieten Hygiene und Gesundheitswesen sowie Schulbauten.
Dekret des Präsidenten des Landesausschusses
vom 23. Mai 1977, Nr. 221
Durchführungsverordnung über die Richtlinien auf dem Gebiet der Hygiene und des Gesundheitswesens
Die Bestimmungen tragen wesentlich zur Behaglichkeit im
Wohnbereich bei – sie regeln:
• die Raumhöhen,
• die Mindestflächen der Räume,
• die Belüftung der Räume
• die Mindestfläche von Wohneinheiten
• die Beheizbarkeit der Räume
• die Akustik
D.P.C.M. 5 Dezember 1997
Beschluss über die passiven akustischen Voraussetzungen von Gebäuden
Dieses Dekret regelt die akustischen Voraussetzungen von Lärmquellen im Gebäude und die passiven akustischen Voraussetzungen, um die Lärmbelastung der Nutzer zu reduzieren. Die Lärmquellen sind hier zum Beispiel Aufzüge, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülmaschinen, Staubsauger, usw.
Wie ist es zu erklären, dass trotz guter Hygienebedingungen zumindest in unseren Breiten die Anzahl der Allergien seit einigen Jahren beständig steigt?
Trotz eines hohen Hygienestandards sind die von Unverträglichkeiten und Allergien betroffenen Personen so zahlreich wie nie zuvor. Als ihr Auslöser zählen neben genetischen Faktoren die stark veränderten Lebensbedingungen. Früher wuchsen die Kinder im ländlichen Umfeld auf und kamen auf natürliche Weise mit allerlei Keimen in Kontakt, die ihr Immunsystem forderten. Nun, durch die gestiegene Umweltbelastung ist der Mensch einem Wohn- und Arbeitsumfeld ausgesetzt, welches das Immunsystem auf andere Weise fordert als früher. Die Strahlenbelastung steigt, Lebensmittel werden unreif geerntet, raffiniert, überzüchtet und gentechnisch verändert, mit Insektiziden und Fungiziden behandelt und über weite Strecken transportiert. Unser Körper wird zu einseitig oder zu wenig bewegt, wir steigen ins Auto und verursachen Abgase und Luftverschmutzung, unter der wir alle leiden. Baustoffe, Einrichtung, Farben, Duftkerzen, Reinigungs- und Körperpflegemittel bringen eine Vielzahl an möglicherweise belastenden Emissionen in unser Haus. Kommen weitere Faktoren wie beispielsweise Stress dazu, gelangt der Körper an die Grenze der Belastbarkeit und reagiert. Eine dieser Überreaktionen kann sich in Form einer Unverträglichkeit oder Allergie zeigen.